Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.

(2) Der Käufer ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Käufer nicht binnen drei Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Preise, Preisänderungen

(1) Wenn nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise ausschließlich Mehrwertsteuer. Diese wird in derjeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt.

(2) Wird auf Preise ausgezeichneter Ware oder Listenpreise, die die Mehrwertsteuer einschließen, ein Rabattangeboten oder gewährt, so ist auch auf den sich hieraus ergebenden Kaufpreis die Mehrwertsteuer zusätzlich vom Käufer zu zahlen.

(3) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und / oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferzeiten

(1) Liefertermine oder –fristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.

(2) Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Gelände des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Verkäufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Vorschriften schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.

(4) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgänigmachung des Vertrages verlangen.

(5) Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtmaschinen oder Liefergegenstände aus Sonderverkäufen (z.B. Restposten), die als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind und die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

(6) Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskünften und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur nach Maßgabe des nachfolgenden Paragraphen, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart ist.

(7) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2) Bei Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


§ 8 Zahlung, Zahlungsverzug

(1) Rechnungen des Verkäufers sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Rechnungen des Verkäufers über Ersatzteile, Reparaturen, Dienstleistungen, Gaslieferungen und Liefergegenstände, in deren Endpreis bereits ein Barzahlungsnachlaß berücksichtigt ist, sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Abweichende Zielvereinbarungen gelten jeweils nur für einzelne Aufträge und werden in den Rechnungen besonders vermerkt.

(2) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

(3) Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.

(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(5) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, 1% pro Monat des Rechnungsbetrages ab Fälligkeit als Verzugsschaden zu berechnen. Ist durch den Zahlungsverzug des Käufers einen Vermögensgefährdung eingetreten, ist der Verkäufer berechtigt, vereinbarte oder stillschweigend eingeräumte Rabatte zu stornieren.

§ 9 Rücktritt, Warenrücknahme

(1) Im Falle des Rücktritts vom Vertrag und / oder der Rücknahme oder des Umtauschs gelieferter Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Dies gilt auch, wenn bei Vertragsabschluß ein Rückgabe- oder Umtauschrecht des Käufers ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Bei Sonderanfertigungen ist der Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers ausgeschlossen, falls der Auftrag dem Hersteller bzw. Vorlieferanten bereits vorliegt und nicht mehr storniert werden kann.

(3) Der Verkäufer nimmt nur Ware in wieder verkäuflichem Zustand original verpackt und unter Vorbehalt zurück. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme oder vom Umtausch ausgeschlossen. Als Aufwandsentschädigung berechnet der Verkäufer bei Lagerware mindestens 10%, bei Kommissionsware mindestens 20% des Warenwertes.

§ 10 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Ist der Käufer Vollkaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Friedberg (Hessen) ausschließlicher Gerichtsstand.

(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

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